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Stellenmeldepflicht

Am 1. Juli 2018 tritt die Stellenmeldepflicht in Kraft. Sie verpflichtet Arbeitgeber, offene Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden.

Der Kanton Zürich will die Stellenmeldepflicht dienstleistungsorientiert umsetzen. Wir unterstützen Unternehmen und Stellensuchende schnell und gezielt.